Wir veröffentlichen die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zu Ihrer Buchung im Falle eines COVID-19-Notfalls
Mein Urlaub wurde storniert - das Hotel/Resort ist geschlossen. Was jetzt? Im Interesse Ihrer Sicherheit sowie der Sicherheit unserer Mitarbeiter und ihrer Familien haben wir den Betrieb unserer Einrichtungen eingeschränkt oder ausgesetzt. Wir tun alles, damit Sie so schnell wie möglich und sicher zu unseren Einrichtungen kommen können.
Gemäß dem Gesetz vom 31. März 2020 über Sonderlösungen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und dadurch verursachten Krisensituationen haben wir jedoch drei alternative Optionen für Sie vorbereitet:
flexible Änderung des Abreisedatums (Sie können ein beliebiges Datum in allen Einrichtungen der NAT-Hotelkette und Resorts wählen), Rückerstattung des gezahlten Betrags in Form eines Gutscheins, der innerhalb eines Jahres ab dem ersten Tag der geplanten Abreise verwendet werden kann, Rückerstattung der gezahlten Gelder nach 180 Tagen ab dem Datum des Rücktritts. Natürlich haben Sie in dieser Situation die Wahl, aber wir empfehlen Ihnen dringend, die Tourismusbranche zu unterstützen, indem Sie erwägen, sich den von der Polnischen Tourismuskammer und der Polnischen Tourismusorganisation initiierten Aktionen zur Unterstützung polnischer Tourismusmarken anzuschließen - #ZostańWdomu #ZmieńTerminNieodwołuj #WspierajTurystyce.
Ich habe eine Reise im Juni / Juli / August geplant ... Ich befürchte, dass ich aufgrund der aktuellen Situation die Reise nicht in Anspruch nehmen kann. Kann ich eine Rückerstattung der Vorauszahlung beantragen? Wir sind uns bewusst, dass Sie in der aktuellen Situation möglicherweise Zweifel an Ihrem Urlaub haben und sich Sorgen um Ihre Reisen machen. Der NAT-Vorstand trifft Entscheidungen dynamisch und reagiert auf die sich ändernden politischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Epidemie. Alle Entscheidungen werden ohne Schaden für Sie getroffen, also haben Sie bei Urlaubsreisen bitte etwas Geduld. Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit stehen an erster Stelle.Wenn sich die Situation im Zusammenhang mit der Epidemie verlängert und daher geplant ist, den Betrieb touristischer Einrichtungen wieder einzustellen, werden wir Sie im Voraus über die geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtungen informieren.
Zu diesem Zeitpunkt hoffen wir, dass Ferienaufenthalte stattfinden, was auch durch die Informationen bestätigt wurde, die die Regierung letzte Woche über die Wiederherstellung touristischer Einrichtungen in der zweiten Phase des „Einfrierens der polnischen Wirtschaft“ bereitgestellt hat.
Wir bitten Sie, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Die Situation im Zusammenhang mit der Epidemie ist sehr dynamisch, wir bemühen uns, Sie über den Fortschritt des Buchungsverfahrens auf dem Laufenden zu halten.
In dem Moment, in dem Sie erwägen, von der Reise zurückzutreten, empfehlen wir Ihnen, die jedem Vertrag beigefügten Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu lesen. Sie geben an, welche Kosten dem Teilnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts entstehen – sie variieren je nach Rücktrittsdatum. Bis zu einem Monat vor Reiseantritt betragen die Stornokosten 20 % des Veranstaltungswertes – das ist genau die Höhe der bei Vertragsabschluss erhobenen Anzahlung.
Im Hinblick auf Ihr Wohlbefinden und Ihre Sorge um die gezahlten Mittel empfehlen wir Ihnen, bis einen Monat vor Ihrem Aufenthalt von einer Entscheidung über eine Kündigung abzusehen (bis dahin betragen die Stornokosten laut AGB 2-3 Monate). vor Reiseantritt, d.h. 20% des Reisepreises), denn bei frühzeitigem Rücktritt des Kunden - wenn noch keine konkrete Entscheidung über die Schließung der Einrichtung vorliegt (z.B. im Juni, Juli, August ...), ist er verpflichtet Rücktrittskosten zu tragen. In einer Situation, in der uns die Epidemie weiterhin daran hindert, die Einrichtungen zu öffnen, gilt das Gesetz vom 31. März 2020 über Sonderlösungen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und dadurch verursachten Krisensituationen auf deren Grundlage der Kunde eine kostenlose Rückzahlung aller eingezahlten Gelder beantragen kann.
Ich habe eine Stornoversicherung (Signal Iduna), kann ich aufgrund der anhaltenden Epidemie eine Rückerstattung der gezahlten Gelder beantragen? Kunden mit KIT Signal Iduna-Versicherung sind versichert, wenn bei ihnen eine SARS-CoV-2-Infektion mit dem Coronavirus Reiseunfähigkeit festgestellt wird – sie genießen dann den gleichen Schutz wie bei anderen plötzlichen Erkrankungen. Die Versicherung deckt jedoch nicht den Fall ab, dass der Kunde aufgrund des Infektionsrisikos eine Rückerstattung der gezahlten Gelder beantragt. Im Zusammenhang mit dem oben Gesagten können Sie eine Erstattung im Rahmen der Versicherung nur beantragen, wenn der Kunde an Covid-19 erkrankt.
Ich bin für Ende Mai/Anfang Juni gebucht. Wann erfahre ich, ob die Reise stattfindet? Alle Ihre anstehenden Buchungen werden von unseren Mitarbeitern überwacht. Entscheidungen des Vorstands basieren auf aktuellen staatlichen Vorschriften, werden jedoch dynamisch in Abhängigkeit von aktuellen Vorschriften und Einschränkungen getroffen.
In einer Situation, in der die Reise unmöglich ist, werden sich unsere Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen, um alternative Lösungen vorzuschlagen. Wir kontaktieren Sie per E-Mail und telefonisch in der Reihenfolge des Beginns der geplanten Fahrten - von der nächstgelegenen.
In einigen unserer Saisonbetriebe ist der Betriebsbetrieb bis zum 1. Juni eingestellt, wir bemühen uns jedoch, die Saison bis Ende Oktober zu verlängern.
Allen unseren Gästen bieten wir günstige Umbuchungsbedingungen. Wir hoffen, dass die Situation unter Kontrolle ist und Sie alle die Ruhe in unseren Hotels und Resorts genießen können.
Ich habe meinen Urlaub abgebrochen, weil das Resort, in das ich gehen sollte, aufgrund der aktuellen epidemiologischen Situation geschlossen wird. Ich habe eine Rückerstattung beantragt, aber noch keine erhalten. Warum dauert es so lange? Angesichts der aktuellen Vorschriften erfordert das Warten auf eine Rückerstattung eine gewisse Geduld, da wir bis zu 194 Tage auf eine Überweisung warten können (180 Tage sind eine zusätzliche Zeit für die Durchführung einer Rückerstattung, die im Gesetz vom 31. 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Vorbeugung, Bekämpfung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und dadurch verursachten Krisensituationen, während gemäß den der Vereinbarung beigefügten Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Veranstalter im Zusammenhang mit der Beendigung der Vereinbarung, hat 14 Tage Zeit, um eine Rückerstattungsüberweisung vorzunehmen).
Daher bitten wir Sie, die Entscheidung bezüglich der Barrückerstattung zu überdenken und daher eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins in Betracht zu ziehen, bei dem die Wartezeit definitiv kürzer ist und Sie so die Möglichkeit haben, den Gutschein beispielsweise früher zu nutzen wenn sich die epidemiologische Situation beruhigt und Sie während der Ferien Ihren Wunsch äußern, Ferien zu nutzen.
Kann ich mein Abreisedatum ändern, wenn meine Reise storniert wurde/wird? Als eine der größten nationalen Hotel- und Resortketten der Marke NAT garantieren wir Ihnen selbstverständlich flexible Möglichkeiten zur Änderung von Abreisedatum und -ort. In einer Situation, in der Sie sich Sorgen um den bevorstehenden einwöchigen Ausflug ans Meer machen, können Sie die Zahlung beispielsweise auf ein Herbstwochenende in den Bergen übertragen.
Bei den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Epidemie fördern wir die bundesweite Aktion #ZmieńTerminNieCancel und versuchen damit – Ihnen zu ermöglichen, die gewünschte Erholung zu einem späteren Zeitpunkt bestmöglich zu nutzen.
Dazu bis zum 30.04. Außerdem wurde eine Aktion gestartet, die unseren Kunden, die bereits von Erholung träumen, diese aber noch nicht einplanen können, die Möglichkeit geben soll, von einem Sonderrabatt zu profitieren. Beim Kauf eines Gutscheins im Wert von 900 PLN, der in einem beliebigen NAT-Hotel oder -Resort verwendet werden kann, erhält der Kunde: einen zusätzlichen Rabatt für den Kauf von 100 PLN und die Möglichkeit, den Gutschein auf 2 Jahre zu verlängern. Wer noch keinen Urlaub plant, aber darüber nachdenkt, muss sich so keine Sorgen machen, dass er den Gutschein nicht nutzen kann, und kann zusätzlich eine attraktive Aktion nutzen und seinen Urlaub planen ein späteres Datum.
Ich habe meine Reise abgesagt, bevor die Epidemie angekündigt wurde, nun stellt sich heraus, dass sie aufgrund der Schließung touristischer Einrichtungen sowieso nicht stattgefunden hätte. Bekomme ich eine Rückerstattung von abgezogenen Beträgen? Leider galten zum Zeitpunkt der Stornierung die dem Vertrag beigefügten Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Nur Rücktritte, die nach der Bekanntgabe des Epidemiezustands und des Gesetzes vom 31. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Verhütung, Verhütung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und dadurch verursachten Krisensituationen eingereicht wurden, erhielten eine Antragsgrundlage eine kostenfreie Rückzahlung des eingezahlten Betrags nach 180 Tagen ab Rücktrittsdatum oder Inanspruchnahme von Zusatzangeboten des Sondergesetzes (z. B. Terminänderung oder Urlaubsgutschein).
Welche der im Sondergesetz vorgeschlagenen Lösungen ist für mich die vorteilhafteste? Terminänderung, Gutschein oder Cashback? Bei den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Epidemie setzen wir uns sehr dafür ein, die bundesweite #ZmieńTerminNieCancel-Aktion zu fördern, und versuchen damit, Ihnen die gewünschte Erholung zu einem späteren Zeitpunkt bestmöglich zu ermöglichen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, den Rest zu einem späteren Zeitpunkt in einer beliebigen Einrichtung des NAT-Netzwerks zu nutzen.
Bei stornierten Osteraufenthalten bieten wir auch die Inanspruchnahme der Preisstabilitätsgarantie bereits bei der Buchung für Weihnachts-, Silvester- oder Osteraufenthalte im nächsten Jahr an. Attraktiv ist auch das Angebot eines Gutscheins, denn für jeden mit Gutschein gebuchten Aufenthalt bieten wir Ihnen eine zusätzliche Stornokostenversicherung völlig kostenlos an. Wir ermutigen Sie, den polnischen Tourismus und damit den Zustand der nationalen Wirtschaft zu unterstützen.
Cashback ist eine Lösung, die in einigen Fällen zuerst in Betracht gezogen wird, was wir verstehen und nicht verneinen. Angesichts der aktuellen Vorschriften erfordert diese Lösung jedoch eine gewisse Geduld, da wir bis zu 194 Tage auf die Übertragung warten können (180 Tage gemäß Gesetz vom 31. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Prävention, Bekämpfung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Krankheiten, Infektionskrankheiten und dadurch verursachten Krisensituationen sowie weitere 14 Tage, die in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die der Vereinbarung beigefügt sind, festgelegt sind), bitten wir Sie daher, die diesbezügliche Entscheidung zu überdenken die Barrückerstattung, und erwägen Sie daher eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins, für den die Wartezeit definitiv länger kürzer ist (per E-Mail - dieselbe Woche, per Post - nächste Woche).
Wie erhalte ich eine Rückerstattung der für eine stornierte Reise gezahlten Beträge? Um eine Rückerstattung der gezahlten Gelder zu erhalten, muss ein schriftlicher Rücktritt vom Vertrag beim Veranstalter eingereicht werden. Wir möchten Sie jedoch auf die geltenden Regelungen (Gesetz vom 31.03.2020 über Sonderlösungen zur Verhütung, Verhütung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und dadurch verursachten Krisensituationen) hinweisen, unter denen Rücksendungen erfolgen erfolgt nach 180 Tagen ab dem Rücktrittsdatum. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen, sich mit den von NAT vorgeschlagenen alternativen Lösungen vertraut zu machen