Die Skistation Cieńków ist ein attraktives Wintersportzentrum und in der Frühjahr-Herbst-Sommer-Periode und Familienwanderweg "Cieńkowska-Schleife"
REGELN DES WETTBEWERBS „Cieńkóws Maskottchen“
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Dieses Reglement (im Folgenden als Wettbewerbsreglement bezeichnet) legt die allgemeinen Regeln für die Durchführung des Wettbewerbs „Cieńkóws Maskottchen“ fest. Der Organisator des Wettbewerbs „Cieńkóws Maskottchen“ (im Folgenden als Wettbewerb bezeichnet) ist Nadwiślańska Agencja Turystyczna Sp. z o.o. mit Sitz in Tychy 43-100, ul. Edukacja 37, NIP: 646-20-70-334, REGON 273303200, eingetragen im Landesgerichtsregister beim Bezirksgericht Kattowitz – Wschód in Kattowitz, 8. Wirtschaftsabteilung unter der KRS-Nummer: 0000074847, Stammkapital: PLN 133.044.500,00, das ist die Eigentümer der Skistation Cieńków in Wisła (im Folgenden Veranstalter genannt). Der Wettbewerb läuft vom 1. Oktober 2016 bis einschließlich 31. Oktober 2016. Die Gewinner werden ausgewählt und die Ergebnisse werden am 7. November 2016 bekannt gegeben. Der Wettbewerb findet auf dem Gebiet der Republik Polen statt. II. TEILNAHME AM WETTBEWERB
Am Gewinnspiel kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person (Erwachsener) teilnehmen. Mitarbeiter oder Mitarbeiter des Veranstalters des Gewinnspiels, die an der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, sowie die engsten Familienmitglieder können nicht am Gewinnspiel teilnehmen. Der Wettbewerbsteilnehmer ist verpflichtet, die Wettbewerbsordnung zu lesen. Die Teilnahme am Wettbewerb bedeutet, dass der Teilnehmer die Bestimmungen dieser Wettbewerbsordnung gelesen hat und vollständig akzeptiert. Der Veranstalter des Gewinnspiels trägt keine Verantwortung für Bewerbungen, die ihn aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht erreicht haben. Der Veranstalter des Gewinnspiels haftet nicht für Schäden, die durch die Angabe falscher Daten oder Daten Dritter oder sonstiger Unregelmäßigkeiten seitens des Teilnehmers entstehen. III. REGELN DES WETTBEWERBS Um am Wettbewerb um das „Maskottchen von Cieńków“ teilzunehmen, ist es notwendig, ein Projekt im Formular an das Büro des Veranstalters (Nadwiślańska Agencja Turystyczna Sp. z o.o. 43-100 Tychy, ul. Edukacja 37) zu senden oder einzureichen einer Zeichnungs-/Grafikdatei und deren Name/Name. Dem Projekt sind eine technische Beschreibung des Maskottchens und der erforderliche unterzeichnete Anhang Nr. 1 beizufügen. Das entworfene Maskottchen und sein Name sollen sowohl im Winter als auch im Sommer mit dem Ort Cieńków verbunden werden. Projekte ohne unterschriebene Anlage Nr. 1 wird nicht bewertet. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Gewinnspiel und Angabe seiner Daten im Gewinnfall erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, diese Daten und Informationen über den erhaltenen Gewinn auf der Website des Veranstalters zu veröffentlichen. IV. WETTBEWERBSERGEBNISSE UND AUSZEICHNUNGEN
Nur ein von der Jury ausgewählter Entwurf wird im Wettbewerb für das „Maskottchen von Cieńków“ ausgezeichnet. Die Preise des Wettbewerbs sind: Ein Geldpreis von 2.000 PLN netto. Gutschein für einen einwöchigen Aufenthalt für 2 Personen in einem beliebigen Hotel oder Resort des NAT-Netzwerks im Wert von 2.000 PLN. Der Gutschein kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Der Veranstalter des Gewinnspiels erhebt die fällige Steuer in Höhe von 10 % des Wertes der Gewinne. V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Bestimmungen dieses Wettbewerbs sind unter www.nat.pl und www.cienkownarty.pl verfügbar. Durch die Teilnahme an dem Wettbewerb stimmen alle Teilnehmer zu, den Wettbewerb in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen durchzuführen und verpflichten sich, ihre Bestimmungen einzuhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bestimmungen während des Wettbewerbs zu ändern, die Teilnehmer werden über alle Änderungen per E-Mail benachrichtigt. Dateien zum Download:
Reglement des Wettbewerbs „Cieńkóws Maskottchen“
Anlage Nr. 1 zum Wettkampfreglement